Badische Residenzen
Als Residenz bezeichnet man allgemein den Wohnsitz eines Staatsoberhauptes, eines Fürsten oder eines hohen Geistlichen. Heutzutage sagt man zu seinem Ort eher Hauptstadt. In Altbaden, eine Bezeichnung für das badische Staatsgebiet vom Mittelalter bis ins Jahr 1803, gab es die vier Residenzen Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt und Durlach.Anzeige