Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Das
Amtsgericht Freiburg ist eine Justizbehörde des
Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in
Freiburg im Breisgau. Es ist das erstinstanzliche Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Die Behörde liegt im Gerichtsbezirk des
Landgerichts Freiburg, übergeordnete Dienststelle ist das
Oberlandesgericht Karlsruhe. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Freiburg erstreckt sich neben der
Stadt Freiburg auf die Ortschaften Au,
Bötzingen,
Buchenbach, Ebringen,
Eichstetten,
Glottertal,
Gottenheim, Gundelfingen,
Heuweiler,
Horben,
Kirchzarten,
Oberried, March,
Merzhausen, Pfaffenweiler, Sankt Märgen, Sankt Peter,
Schallstadt, Sölden,
Stegen,
Umkirch und
Wittnau. Das Gebäude des Amtsgericht ist denkmalgeschützt und steht an der Ecke von Wall- und
Kaiser-Joseph-Straße in der einstigen
Stephanienvorstadt. Ein Gericht mit der Bezeichnung Amtsgericht gibt es in Freiburg seit deren Einführung im Jahre 1857. Sitz ist seit 1857 das Justizgebäude am Holzmarktplatz, dessen ältester Teil - entlang der
Kaiser-Joseph-Straße - im Jahr 1848 in spätklassizistischem Stil errichtet worden war. Es entstand um das Amtsgerichtsgebäude herum in jener Zeit die sogenannte
Stephanienvorstadt, benannt nach der ersten badischen Großherzogin. Der Bombenangriff im Jahre 1944 überstand das Amtsgerichtsgebäude mehr oder weniger gut. Bereits zu Beginn des 20. Jahrunderts wurde das alte Amsgebäude zu klein. 1921 wurde nach Plänen des Architekten Adolf Lorenz ein zum Holzmarktplatz hin gelegener, unmittelbar an das bestehende Gebäude anschließender Neubau in neobarockem Stil fertiggestellt, der sich von außen wie von innen deutlich von dem spätklassizistischen Teil abhebt und mit dem gegenüberliegenden Goethe-Gymnasium heute des Bild des Holzmarktplatzes bestimmt. In den Jahren um 1990 wurde das Amtsgericht zuletzt nach Plänen des Staatlichen Hochbauamtes Freiburg aufwendig saniert und renoviert.