Ladenöffnungszeiten in Deutschland
Die Ladenöffnungszeiten in Deutschland werden seit 2007 gesetzlich in den entsprechenden Parlamenten der Bundesländer geregelt. Die gesetzlichen Ladenschlusszeiten sind allgemeine Regelungen, nach dem Geschäfte aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes sowie des Schutzes der Sonn- und Feiertage zu bestimmten Zeiten grundsätzlich geschlossen bleiben sollen. In den 1950er wurde erstmals ein umfassendes Ladenschlussgesetz im deutschen Bundestag verabschiedet. Das "Gesetz über den Ladenschluss" trat 1957 in Kraft und bestimmte die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Geschäfte durften montags bis freitags von 7.00 bis 18:30 Uhr und samstags bis 14 Uhr geöffnet sein. Von dieser Regelung ausgenommen waren Einrichtungen wie Kioske, Bahnhofsgeschäfte, Tankstellen, Apotheken und Gaststätten. In den folgenden Jahrzehnten gab es immer wieder kleine Auflockerungen des Gesetztes, mit verlängertem Adventsverkauf oder Langem Donnerstag. Im Jahr 2006 stimmte der Bundestag einer Föderalismusreform zu, mit der eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss an die Bundesländer folgen sollte. Daher ist die in Deutschland die Zuständigkeit für die Regelung der Ladenschlusszeiten seit 2007 in der Hand der Bundesländer übertragen, wie z.B. die Ladenöffnungszeiten in Baden-Württemberg.Anzeige