Verfassungsorgane Deutschland
Im Allgemeinen sind Verfassungsorgane die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. Die fünf Verfassungsorgane heißen auch "ständige Verfassungsorgane", weil es sie immer geben muss. In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane des Bundes sind im deutschen Grundgesetz geregelt. Das in der öffentlichen Wahrnehmung am ehesten bekannte Verfassungsorgan ist der Deutsche Bundestag, der von den wahlberechtigten Bürgern alle vier Jahre direkt gewählt. Über viel Einfluss im Rahmen der Verfassungsorgane verfügt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das in der Öffentlichkeit sehr hohes Ansehen genießt. Es gilt als "Hüterin des Grundgesetzes" und liefert durch seine maßgeblichen Entscheidungen eine verbindliche Auslegung des Verfassungstextes. In zwei Senaten richtet es über Kompetenzstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen und kann Gesetze für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Zudem steht jedem Bundesbürger der Weg zum Verfassungsgericht offen, wenn er sich durch ein Gesetz in seinen Grundrechten verletzt sieht.Anzeige