Ladenöffnungszeiten in Baden-Württemberg
Die Ladenöffnungszeiten in Baden-Württemberg werden durch das Land Baden-Württemberg selbst geregelt. Im Juni 2006 stimmte der Deutsche Bundestag einer Föderalismusreform zu und damit auch der Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss an die deutschen Bundesländer. Seit 2007 ist daher der Ladenschluss Ländersache und jedes Land kann durch eigene Regelungen die Ladenschlusszeiten festlegen. Seit das neue Ladenöffnungsgesetz bzw. das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in Kraft ist, gilt die 6x24-Regelung, d.h. unbegrenzte Öffnungszeit an den Werktagen. Darüber hinaus sind Verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg an drei Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr erlaubt, mit der Ausnahme der Adventssonntage, von Oster- und Pfingstsonntag sowie der Weihnachtsfeiertage. Die Gesetze und Rechtsverordnungen sind online über die Homepage Landesrecht Baden-Württemberg einsehbar.Anzeige