Feiertag
Als Feiertag wird im deutschen Sprachraum allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Im Jahreskalender sind dies stets besondere Tage, die dem Gedenken an ein Ereignis, eine Person oder einen besonderen Umstand gewidmet sind. Dieses Andenken wird Jahr für Jahr wiederholt. In den deutschen Bundesländern sind gesetzliche Feiertage im jeweiligen Feiertagsgesetz festgelegt, an denen dann bestimmte Schutzbestimmungen gelten. Der 3. Oktober ist nicht im Feiertagsgesetz der Bundesländer festgelegt, sondern wurde durch des Einigungsvertrages (1990) als Tag der deutschen Einheit kraft Bundesgesetz zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Neben den gesetzlichen Feiertagen werden in den Bundesländern die kirchlichen Feiertage wie Gründonnerstag, Reformationsfest oder Buß- und Bettag ebenso länderbezogen mit Schutzbestimmungen ausgestattet.Anzeige