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Gründungsabkommen Deutsch-Französisches Jugendwerk

05.07.1963 | 20. Jahrhundert | Neuzeit

Das Gründungsabkommen für das Deutsch-Französische Jugendwerk wird unterzeichnet. In der Folgezeit entstehen zahlreiche Städtepartnerschaften sowie Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen in beiden Ländern. Bereits am 22. Januar 1963 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast eine "Gemeinsame Erklärung" und den "Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit". Dieser Élysée-Vertrag soll den Grundstein für die Freundschaft zwischen den beiden Ländern Deutschland und Frankreich und damit für den dauerhaften Frieden in Europa legen.

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