Lehnsystem in Südbaden während des Mittelalters
Ein Lehen (lat.:feudumbeneficium) eingeräumt zu bekommen, brachte dem Vasallen (Lehnsnehmer) das Recht auf den Schutz des Lehnsherrn. Dieser konnte aber dafür bestimmte Dienste des Vasallen, z. B. Militär- oder Hofdienst, einfordern. Oberster Lehnsherr des Lehnssystems war der König, der seine untergebene Herzöge oder Grafen belehnte, die ihrerseits kleinere Güter an ihre Dienstmänner weiterreichten. Sie alle lebten letztendlich von der Arbeit der ihnen untergebenen und hörigen Bauern. Auf dieser Basis war das gesamte Reich des Mittelalters organisiert, wozu auch Südbaden zählte. Die wichtigsten weltlichen Herrschaftsgeschlechter zwischen 800 und 1200 waren die Zähringer Herzöge und die Staufer. Die einflussreichen kirchlichen Organisationen waren das Kloster Reichenau am Bodensee, St. Gallen in der heutigen Schweiz sowie die Bistümer Speyer, Straßburg und Konstanz. Das Lehnsystem war im frühen Mittelalter ein Personenverbandsstaat, der auf keiner bürokratischen Verwaltung ruhte. Eine Herrschaft ließ sich dadurch anfangs nur in kleineren überschaubaren Räumen aufbauen, wo ein mächtiger Lehnsherr über ausreichend Eigengut verfügte und sich allmählich königliche Rechte wie Regalien, Gerichts-, Zoll- oder Marktverleihungsrecht aneignete. Dadurch konnten größere Landstriche durchgehend in die Hand eines Herrschers gelangen. Somit entwickelte sich das Lehensystem zusehends zum organisierten Flächenstaat. Bestes Beispiel sind die Zähringer Herzöge, die ihren ursprünglichen Stammsitz im Schwäbischen hatten und schließlich über die Baar (Villingen), die Ortenau und den Breisgau ein Großteil des südbadischen Gebietes unter ihrer Herrschaft vereinigten. Sie gründeten die Marktplätze Freiburg und Offenburg, ließen Burgen bauen und hatten ihren Verwaltungssitz auf ihrem Schloss auf dem Freiburger Schlossberg.Anzeige