Bezirksämter im Land Baden
Ein Bezirksamt war in Baden ab 1806 bis 1939 eine untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die Bezirksämter bildeten das Rückgrat der Verwaltung in Baden und sie waren nicht demokratisch durch Wahlen legitimiert, sondern reine staatliche Behörden.Hintergrund war die territoriale Neuordnung der rechtsrheinischen Gebiete durch Napoleon, Dies führte auch zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung des Staatsgebiets der damaligen Markgrafschaft Baden. Zudem kam es im Jahr 1803 zur Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen erforderlich.
Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das neu gegründete Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Laufe der Zeit wurde die Zahl der badischen Bezirksämter reduziert. Die Bezirksämter waren zu Beginn rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der örtlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig. Sie hatten darüber hinaus auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz wahrzunehmen. An der Spitze des Bezirksamts stand der Amtmann oder Oberamtmann. Er leitete das Amt, das im Namen der Regierung die Aufsicht über die Verwaltung sämtlicher Gemeinden des Amtes führte.
Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, unter anderem dem Dreisamkreis, dem Kinzigkreis, dem Oberrheinkreis oder dem Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen. 1864 wurden dann die vier Kreise aufgelöst und die Verwaltungsgliederung des Großherzogtums Baden reformiert. Die bisherigen zehn Kreise wurden durch vier Landeskommissärbezirke ersetzt, die als übergeordnete Behörde der badischen Bezirksämter dienten.
Funktion der Bezirksämter ab 1864
# Finanzverwaltung: Abgaben, Steuererhebung, Haushaltsführung
# Gesundheits- und Sozialwesen: Armenpflege, medizinische Versorgung
# Kommunalaufsicht: Kontrolle, Unterstützung Gemeinden
# Polizei- und Ordnungswesen: Sicherheit, öffentliche Ordnung
# Schulaufsicht: Kontrolle Volksschulen und Lehrpersonal
# Staatliche Verwaltung auf lokaler Ebene: Umsetzung Gesetze und Verordnungen
# Standesamtliche Aufgaben: Führung von Personenstandsregistern ab 1871
Diese Struktur blieb bis zur Verwaltungsreform 1939 bestehen. Zum 1. Januar 1939 wurden alle badischen Amtsbezirke in Landkreise umbenannt.
Siehe auch ...
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