Landamt Freiburg
Das Landamt Freiburg war eine Verwaltungseinheit im Großherzogtum Baden. Ab 1809 erfolgte eine umfangreiche Neugliederung des Großherzogtums Baden in Kreise, die wiederum in Amtsbezirke aufgeteilt wurden. Das Landamt Freiburg war dem Dreisamkreis zugeteilt. Sitz war die Stadt Freiburg im Breisgau, heute kreisfreier Stadtkreis Freiburg. Das Amt Freiburg wurde zunächst in zwei Teile geteilt, um die Verwaltung der Stadt mit ihrem besonderen Recht als Hauptstadt der Provinz und der umliegenden Dörfer zu trennen. Es gab somit das Stadtamt Freiburg und das "Erste Landamt Freiburg" und das "Zweite Landamt Freiburg", die jeweils zuständig für die umliegenden ländlichen Gemeinden waren. Im Jahr 1819 wurden die beiden Landämter zu einem einzigen Landamt Freiburg zusammengelegt. Zugleich wurde der größte Teil des aufgelösten Bezirksamts St. Peter in das neue Landamt eingegliedert, wodurch sich der Umfang des Landamts vergrößerte. Ab 1832 gehörten sowohl das Stadtamt als auch das Landamt zum Oberrheinkreis. Die eigenständige Geschichte des Landamts Freiburg endete mit der großen Badischen Verwaltungsreform von 1864. Das Landamt und das Stadtamt Freiburg wurden zu einer einzigen Verwaltungseinheit zusammengelegt und als Bezirksamt Freiburg neu organisiert. Das Bezirksamt Freiburg bildete von da an die zentrale Verwaltungsstelle für die Stadt Freiburg und die ländliche Umgebung, bis es 1939 in Landkreis Freiburg umbenannt wurde.Anzeige


