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Chronik » Deutschland » Reichswahlgesetz Wahlrecht für Frauen

Reichswahlgesetz Wahlrecht für Frauen

30.11.1918 | 20. Jahrhundert | Neuzeit

Am 30. November 1918 tritt in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Aufgrund dieses Gesetztes können Frauen im Januar 1919 zum ersten Mal bei der Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.

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