Standesamt Deutschland
Das Standesamt in Deutschland ist allgemein eine Behörde zur Erledigung der im deutschen Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben. Zu den Aufgaben des Standesamts gehört insbesondere alles rund um die Bereiche Eheschließungen und Geburten, Führung der Personenstandsbücher und die Erteilung der entsprechenden Urkunden. Die ersten Standesämter in ihrer heutigen Form gibt es seit den 1870er. In Deutschland sind Standesämter sind auf Gemeindeebene organisiert. Das deutsche Personenstandsgesetz regelt im Kern die formalen Voraussetzungen zur Begründung und Änderung des Personenstandes. Auskunft darüber gibt die Informationsseite des deutschen Innenministeriums.Anzeige