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Sasbach am Kaiserstuhl | Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl

Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl

Am Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl kann die deutsch-französische Grenze legal überquert werden. Verantwortlich für den Grenzübergang auf der deutschen Seite ist die deutsche Bundespolizei, früher unter dem Namen Bundesgrenzschutz bekannt. Grenzübergänge dienen grundsätzlich einem geregelten Grenzübertritt und der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs. Der Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl ist Teil der 448 Kilometer langen Staatsgrenze zwischen Deutschland und Frankreich, die hier durch den Fluss Rhein in der Mitte der Rheinbrücke Sasbach-Marckolsheim gebildet wird. Die Grenze beim Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl geht im Wesentlichen auf die vereinbarte Grenzlinie im Rahmen des Zweiten Pariser Frieden von 1815 zurück. Im Frieden von Frankfurt 1871 wurde die Grenzlinie durch die Annexion Elsass-Lothringens zeitweise zugunsten des Deutschen Reiches nach Westen und 1920 im Friedensvertrag von Versailles zugunsten Frankreichs wieder nach Osten verschoben. Von 1940 bis 1944 war mit der Besetzung Frankreichs das Elsass einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Bereits 1985 unterzeichneten Deutschland und Frankreich sowie weitere Länder im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, dass den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Grenzen der Unterzeichnerstaaten gemeinsam regelt. Am Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl wurden die Grenzkontrollen schließlich 1995 eingestellt.

Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl

79361 Sasbach am Kaiserstuhl

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Grenzübergang

Foto: Grenzübergang

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