Grenzübergang
An einem Grenzübergang kann die Grenze zwischen zwei Staaten legal überquert werden. Der Begriff kann sowohl das aktive Passieren einer Grenze meinen als auch eine mit bestimmten Anlagen versehene bewachte Stelle sein, an der eine Grenze offiziell überschritten wird. Je nach Art des Grenzüberganges kann es an in unmittelbarer Nähe eine zusätzliche Infrastruktur geben, die auf Bedürfnisse der Ein- bzw. Ausreisenden ausgerichtet ist. Dazu gehören unter anderem Übernachtungsmöglichkeiten, Wechselstuben, Lebensmittelläden, Autovermietungen oder touristische Angebote. Grenzübergänge müssen nicht zwingend an direkt an einer Landesgrenze sein, auch innerhalb von Flughäfen kann es Grenzübergänge mit den entsprochenen Kontrollen geben. Die Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkommens in Europa schafften ab 1995 an ihren Binnengrenzen die Grenzkontrollen ab. Stattdessen wird seither an den Außengrenzen des Schengenraums nach einem einheitlichen Standard kontrolliert.Siehe auch ...
➔ Grenzübergang Autobahndreieck Neuenburg
➔ Grenzübergang Breisach am Rhein
➔ Grenzübergang Hartheim am Rhein
➔ Grenzübergang Neuenburg am Rhein
➔ Grenzübergang Sasbach am Kaiserstuhl
➔ Grenzübergang Schwanau-Nonnenweier
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