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Büsingen | Büsingen

Büsingen

Büsingen am Hochrhein nahe Schaffhausen ist, wenn auch ringsum von Schweizer Hoheitsgebiet umgeben, deutsches Hoheitsgebiet. Büsingen gehört zum Bundesland Baden-Württemberg und liegt im Landkreis Konstanz. Wer von Deutschland her nach Büsingen reist, hat die deutschen und schweizerischen Zollschranken zu passieren. Dagegen gibt es von Büsingen in die Schweiz hinein keinen kontrollierten Grenzübergang. Diese besondere Lage – von Deutschland aus gesehen Zollausschlussgebiet (Exklave), von der Schweiz aus gesehen Zolleinschlussgebiet (Enklave) – ist eine außergewöhnliche, einmalige Situation für das badische Büsingen.

Die ersten Spuren menschlichen Lebens reichen weit in die Geschichte zurück. Archäologen fanden Spuren früher Besiedlung seit der Bronzezeit. Einige Scherben- und Metallfunde aus dem Ortsbereich sowie aus einigen der zahlreichen Hügelgräber im Norden der Gemarkung Büsingens sind der späten Bronzezeit 1250 bis 750 Jahre vor Christus sowie der späten Hallstattzeit um 400 v. Chr. zuzuordnen.

Gegen Ende der Römerzeit wurde unter Kaiser Valentinian I. das linke Rheinufer von Basel bis zum Bodensee mit einer Kette von Wachttürmen gesichert. Einige davon standen der heutigen Gemarkung Büsingens gegenüber. Spuren jener Wachtürme fand man im Gebiet des Schaarenwaldes und auf der Schaarenwiese. Zur Bewahrung der militärgeschichtlich bedeutsamen Anlagen wie die römische Befestigung und auch der Bunker aus dem 2. Weltkrieg wurde 1994 der Trägerverein "Rheinkastell" gegründet. Dieser Verein legte einen historischer Lehrpfad zu den Anlagen im Schaarenwald an.

Im 5. Jahrhundert hielt diese römische Grenzlinie entlang des Rheins den vordringenden Alemannen jedoch nicht mehr stand, nachdem schon 260 n. Chr. der Limes gefallen war. Die ersten Alemannen ließen sich am Rheinufer nieder und nannten traditionell ihren Ort nach ihrem Sippenoberhaupt. In Büsingen war es die Siedlung der Leute des Boso. Die Ersterwähnung Büsingens im Jahre 1090 geht auf eine Schenkungsurkunde des Grafen Burkhard von Nellenburg an das Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen zurück. Graf Nellenburg hatte den Ort Büsingen mit allen Rechten, Besitzungen und Einkünften dem Kloster Allerheiligen in jenem Jahr übertragen. In den Jahren 1406 und 1446 werden österreichische Herzöge als Lehensherren über Büsingen genannt. Ab 1465 galt Büsingen dann als Teil der österreichischen Landgrafschaft Nellenburg. Lediglich das Hochgericht kam für kurze Zeit als Pfand von 1651 bis 1698 an Schaffhausen. Über die Jahrhunderte blieb die Landeshoheit bei Österreich.

Inhaber der Ortsherrschaft mit der niederen Gerichtsbarkeit waren in Büsingen nachweislich seit 1361 die Herren von Klingenberg. Sie waren als österreichische Lehensträger Vorort aktiv. Im Jahr 1406 verschuldete die mittlerweile finanziell angeschlagenen Klingenberger die Büsinger Vogtei dem Schaffhauser Rudolf Goldschmid. Im Jahre 1463 übernahm der Schaffhauser Bürgermeister Heinrich Barter die Vogtei in Büsingen endgültig. Von 1535 an waren Angehörige der edlen Schaffhauser Familie Im Thurn die Ortsherren in Büsingen. Ihren Sitz hatten die jeweiligen Vögte im Junkernhaus. Das Junkerhaus in Büsingen war in jener Zeit mit einer Mauer und Turm umgeben. Ab 1658 residierte das Familienmitglied Eberhard von Nellenburg als Vogt. Mit seiner Person und seinem Schicksal ist die weitere Entwicklung Büsingens bis in die Gegenwart eng verbunden. Eberhard wurde im April 1693 nach religiösen Streitigkeiten von seiner Familie nach Schaffhausen entführt und wurde schließlich von der dortigen Obrigkeit in den Kerker geworfen.

Für die österreichische Bezirksregierung in Nellenburg war die Entführung ihres Lehnsträgers Eberhard ein Eingriff in die Landeshoheit Österreichs und die Angelegenheit wurde zu einer staatspolitische Dimensionen binnen eines Jahres. Im Jahr 1694 stoppte Österreich die Getreideausfuhr in die Schweiz und drohte Schaffhausen mit weiteren Maßnahmen. Die Schaffhauser leiteten ein Verfahren gegen Eberhard Im Thurn ein. Es endete nach einer Abstimmung mit knapper Mehrheit in lebenslange Haft im Kerker, statt der Todesstrafe. Die Schaffhauser gaben erst nach, nachdem im Frühjahr 1697 Österreich den Druck noch einmal verstärkt und Truppen an die Grenze zu Schaffhausen verlegt hatte.

Aufgrund dieser Entführung sollte Büsingen auf ewig österreichisch bleiben - zum Ärgernis der Schaffhauser. Als Österreich im Jahr 1770 seine Rechte an den Dörfern Ramsen und Dörflingen an das eidgenössische Zürich verkaufte, wurde Büsingen zu einer Enklave in der Schweizer Eidgenossenschaft. Trotz aller Versuche der Schaffhauser, Büsingen zurückzuerlangen, wurde es im Pressburger Frieden von 1805 dem Königreich Württemberg zugeschlagen. Im Jahr 1810 ging Büsingen an das Großherzogtum Baden über. Auch auf dem Wiener Kongress 1814/1815, durch den die Grenzen Europas neu geordnet wurden, änderte sich an der politischen Situation Büsingens nichts und der Ort gehörte weiterhin zum Großherzogtum Baden.

Im Jahr 1835 wurde Büsingen deutsches Zollausschlussgebiet. Ein Zollausschlussgebiet gehört staatsrechtlich zu Staat A (Deutschland), unterliegt jedoch der Zollhoheit von Staat B (Schweiz). Es ist zolltechnisch also aus Staat A (Deutschland) ausgeschlossen. Im Jahr 1895 schloss die Schweiz mit Büsingen ein Abkommen, damit die Büsinger Bauern ihre Produkte in der Schweiz verkaufen konnten. Dieser Warenaustausch funktionierte auch während des Ersten Weltkriegs - in beiden Richtungen. 1919 erließ dann aber schließlich das Deutsche Reich gegenüber Büsingen eine Lebensmittelsperre und Büsingen wurde nun von der Schweiz aus mit Lebensmitteln versorgt.

Nach dem 1. Weltkrieg wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, in der 96 % der Büsinger Bürger für eine Angliederung ihres Dorfes an die Schweiz stimmten. Dazu kam es aber nicht, da die Schweiz kein geeignetes Austauschgebiet für Büsingen anbieten konnte und der Ort blieb daher weiter im Deutschen Reich. Im Jahr 1946 bat das von Frankreich besetzte Büsingen den Schweizer Bundesrat, die Zollgrenze zur Enklave aufzuheben und am 1. Januar 1947 wurde diesem Gesuch entsprochen. Seit jener Zeit wird die rund 17 Kilometer lange Grenze zwischen Büsingen und der Schweiz nicht mehr kontrolliert.

Eine weitere Gelegenheit für Büsingen, an die Schweiz angegliedert zu werden, bot sich nochmals 1956. Doch mischte sich nun auch der Landkreis Konstanz ein, der auf dem Verbleib von Büsingen bestand. Der Landkreis forderte nun für Büsingen einen verbindenden Korridor zu Deutschland. Daraufhin brach die Schweiz die Verhandlungen mit Büsingen ab. Am 23. November 1964 wurde dann schließlich der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet unterzeichnet.

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