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Baden-Württemberg: Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden.

07.03.1968 | 20. Jahrhundert | Neuzeit

Am 7. März 1968 stellt der Landtag von Baden-Württemberg die Weichen für eine Gemeindereform im Bundesland. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden soll es möglich sein, dass sich kleinere Gemeinden freiwillig zu größeren Gemeinden vereinigen können.

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