Grenzübergang Weil am Rhein-Huningue
Am Grenzübergang Weil am Rhein-Huningue zwischen der badischen Stadt Weil am Rhein und dem elsässischen Ort Huningue kann die deutsch-französische Grenze seit 2007 legal überquert werden. Verantwortlich für den Grenzübergang auf der deutschen Seite ist die deutsche Bundespolizei, früher unter dem Namen Bundesgrenzschutz bekannt. Grenzübergänge dienen grundsätzlich einem geregelten Grenzübertritt und der routinemäßigen Kontrolle des Personen- und Güterverkehrs. Der Grenzübergang Weil am Rhein-Huningue ist Teil der 448 Kilometer lange Staatsgrenze zwischen Deutschland und Frankreich, die hier durch den Fluss Rhein in der Mitte der Dreiländerbrücke gebildet wird. Die Dreiländerbrücke ist eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke. Die Grenze beim Grenzübergang Weil am Rhein-Huningue geht im Wesentlichen auf die vereinbarte Grenzlinie im Rahmen des Zweiten Pariser Frieden von 1815 zurück. Im Frieden von Frankfurt 1871 wurde die Grenzlinie durch die Annexion Elsass-Lothringens zeitweise zugunsten des Deutschen Reiches nach Westen und 1920 im Friedensvertrag von Versailles zugunsten Frankreichs wieder nach Osten verschoben. Von 1940 bis 1944 war mit der Besetzung Frankreichs das Elsass einer deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Bereits 1985 unterzeichneten Deutschland und Frankreich sowie weitere Länder im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, dass den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Grenzen der Unterzeichnerstaaten gemeinsam regelt.Anzeige