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Chronik » Deutschland | Baden-Württemberg » Südbadische Verfassung tritt in Kraft

Südbadische Verfassung tritt in Kraft

18.05.1947 | 20. Jahrhundert | Neuzeit

Durch eine Volksabstimmung erhält Südbaden am 18. Mai 1947 eine Verfassung. Sie macht dabei in der Präambel deutlich, dass Südbaden den Anspruch erhebt, Nachfolger und Wahrer des alten Landes Baden (Großherzogtum Baden) zu sein. Deutlich wird dies daran, dass sich das Land nun Baden, statt ursprünglich „Südbaden“ nennt. Die Verfassung ist die erste eines deutschen Landes nach dem Zweiten Weltkrieg.

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