Gesetze zum Bau der Bahnstrecke zwischen Mannheim und Basel
29.03.1838 | 19. Jahrhundert | Neuzeit
Am 29. März 1838 beschließt die Badische Ständeversammlung drei Gesetze zum Bau der ersten Bahnstrecke zwischen Mannheim und der Schweizer Grenze bei Basel nebst einer Stichbahn nach Baden-Baden und einer Zweigstrecke nach Straßburg. Für die als "Badische Hauptbahn" bezeichnete Linie wird dann in den Jahren 1840 bis 1863 das Schienennetz schrittweise fertig gestellt.
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