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Wissen | Säkularisation

Säkularisation

Unter dem Begriff Säkularisation versteht man allgemein die Überführung kirchlichen Besitzes in weltliche Hände. Solche Eingriffe in den kirchlichen Besitz gab es schon im Mittelalter und in der Reformationszeit. Die aber allgemein bekannte Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts stellte die bisherigen Umwandlungen kirchlicher Güter in weltliche Besitztümer in den Schatten.

Der Säkularisation vorausgegangen waren Jahre politischer und militärischer Unruhen in Mitteleuropa. Frankreich hatte die französische Ostgrenze in den Revolutionskriegen bis an den Rhein vorgeschoben und damit zahlreiche deutsche Fürsten um ihre linksrheinischen Besitztümer im Elsass und in Lothringen gebracht. Als Wiedergutmachung für diese Verluste erhielten sie schließlich geistliche Länder und die alten Reichsstädte.

Für die einflussreicheren Fürstentümer in Südwestdeutschland war diese Entwicklung ein wahrer Segen. Das ehemals zersplitterte Baden entlang des Hochrheins vervierfachte seine Fläche, die Einwohnerzahl im Herrschaftsgebiet verfünffachte sich. Das benachbarte Württemberg konnte in jener Zeit seine Fläche und Einwohnerzahl nahezu verdoppeln.

Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses ging sogar über die reine Entschädigung hinaus und ermöglichte allen deutschen Fürsten ein Verfügungsrecht an Klöstern und Stiften auf ihrem Herrschaftsgebiet. Das erlaubte es folglich auch Herrschern, die keinen Territorialverlust westlich des Rheins erlitten hatten, kirchliche Besitztümer zu ihren Gunsten einzuziehen.

Durch die Säkularisation und die nachfolgende Unterstellung und Einverleibung ehemals reichsunmittelbarer Gebiete durch die weiter bestehenden Landesfürstentümer erfuhr die deutsche Landkarte eine deutliche Bereinigung.

Schließlich führten diese Ereignisse auch zum Zusammenbruch der in fast tausend Jahren gewachsenen Staatsordnung. Mit der Niederlegung der Kaiserkrone durch Franz II. fand das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nach über 1000-jährigem Bestehen im Jahr 1806 sein Ende.

In den Klöstern und Kirchen begann das Jagdfieber nach Wertgegenständen. Kostbare Kirchengeräte, alte liturgische Gewänder, Kunstwerke und sonstige Einrichtungsgegenstände wurden vom Staat eingezogen und oftmals zweckentfremdet. Die Bücher aus den wertvollen Klosterbibliotheken wanderten ebenfalls in staatlichen Besitz, sofern sie nicht für immer für die Menschheit verloren gingen.

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