Regierungsbezirk
Als Regierungsbezirk bezeichnet man allgemein einen Verwaltungsbezirk, in dem mehrere Stadt- und Landkreise eines Bundeslandes organisiert sind. Die Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet, mit Sitz im Regierungspräsidium. Der Regierungsbezirk dient als Mittelinstanz zwischen einer oberen Bundelandbehörde (Baden-Württemberg) und einer unter Landesbehörde wie z.B. dem Ortenaukreis oder Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit teils eigenem Aufgabenbereich. In Baden-Württemberg gibt es die 4 Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen.Siehe auch ...
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