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Regierungsbezirk Stuttgart

Der Regierungsbezirk Stuttgart ist einer von vier Regierungsbezirken im Bundesland Baden-Württemberg. Oberste Behörde ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Stuttgart. Das Regierungspräsidium Stuttgart steht als Mittelbehörde innerhalb der Verwaltungsorganisation des Landes Baden-Württemberg zwischen den Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern. An der Spitze der Behörde steht der Regierungspräsident. Er vertritt die Landesregierung im Regierungsbezirk, sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele. Im Regierungsbezirks Stuttgart leben auf einer Gesamtfläche von 10.557,86 qkm rund vier Millionen Menschen. Der Regierungsbezirk Stuttgart wird zudem in 11 Landkreise und 2 Stadtkreise gegliedert, insgesamt 343 Städte und Gemeinden. Das Gebiet wird zudem in die drei Raumordnungs- und Planungsregionen Stuttgart, Heilbronn-Franken, Ostwürttemberg eingeteilt. Bis Ende 1972 hieß der Regierungsbezirk Stuttgart noch Regierungsbezirk Nordwürttemberg und hatte einen anderen Zuschnitt. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zum 1. Januar 1973 zurück. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Tübingen, im Westen an den Regierungsbezirk Karlsruhe, im Norden und Osten an das Bundesland Bayern.

Regierungsbezirk Stuttgart

 Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstr. 21

70565 Stuttgart

www.rp-stuttgart.de

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Regierungsbezirke Baden-Württemberg

Foto: Regierungsbezirke Baden-Württemberg

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