Aufgaben eines Landkreises
In Baden-Württemberg gibt es 35 Landkreise, die durch die Kreisreform am 01.01.1973 anstelle der früheren 63 Landkreise gebildet wurden. Zusätzlich bestehen noch die 9 Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Heilbronn, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart, Pforzheim und Ulm.Ein Landkreis ist vom Gesetzgeber zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet (Pflichtaufgaben). Darüber hinaus ist es einem Landkreis freigestellt, im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion zusätzliche öffentliche Aufgaben freiwillig zu übernehmen. Viele, vor allem kleinere Gemeinden, können aufgrund ihrer Finanzkraft und Einwohnerzahl nicht alle kommunalen Aufgaben mit eigenen Mitteln und aus eigener Kraft erfüllen.
Darunter fallen z.B. der Öffentlichen Personennahverkehr, Volkshochschulen oder Krankenhäuser. Diese Einrichtungen werden daher von den Landkreisen für den Einzugsbereich von mehreren Gemeinden oder für den gesamten Landkreis gebaut und unterhalten. Mit einer Reihe wichtiger kommunaler und staatlicher Aufgaben spielen die Landkreise eine bedeutende Rolle auf der kommunalen Ebene und dienen als Bindeglied zwischen Land und Kommunen
Der Landkreis trägt unter anderem Verantwortung für:
- Kinder- und Jugendhilfe
- berufliche Schulwesen und das Sonderschulwesen
- Krankenhauswesen
- soziale Sicherung
- Kreisstraßen
- Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr
- öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- Kulturpflege
- Abfallwirtschaft
- Umweltschutz
- Bauwesen
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