Landeskommissärbezirk Karlsruhe
Der Landeskommissärbezirk Karlsruhe war ab Oktober 1863 einer von vier Landeskommissärbezirken in Baden mit Sitz in Karlsruhe. Dem Landeskommissärbezirk Karlsruhe waren von 1864 bis 1939 der Kreis Baden und der Kreis Karlsruhe untergeordnet. Die Kreise wiederum waren in unterschiedliche regionale badische Bezirksämter gegliedert. Dem Landeskommissärbezirk Karlsruhe waren nach der neuen Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 bis Frühjahr 1945 dann fünf Landkreise und der Stadtkreis Karlsruhe, Stadtkreis Baden-Baden und der Stadtkreis Pforzheim unterstellt. Das verwaltungsgeschichtliche Ende des Landeskommissärbezirks Karlsruhe trat mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches und der damit verbundenen staatlichen Existenz Badens ein.Anzeige