Badischer Landtag (1947-1952)
Als Badischer Landtag bezeichnet man allgemein das Parlament des Landes Baden. Aufgrund der Zersplitterung Badens nach dem Zweiten Weltkrieg und der Neueinteilung der historischen gewachsenen Länder auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg entstand das erste frei gewählte Parlament in der französischen Besatzungszone. Die Wahl des Badischen Landtags für das Bundesland Baden (Südbaden) fand erstmals am 18. Mai 1947 statt. Zeitgleich gab es eine Abstimmung über die von der Beratenden Landesversammlung ausgearbeitete Landesverfassung. Der Landtag wurde für vier Jahre gewählt, blieb aber bis 1952 zusammen aufgrund der Verhandlungen des geplanten Zusammenschlusses von Baden mit Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden. Am 6. August 1947 bestimmte das Parlament den Freiburger Altphilologen Leo Wohleb (1888-1955) zum Staatspräsidenten, der schon seit April 1946 die provisorische Landesregierung geführt hatte. Die badische Staatskanzlei und Residenz des Präsidenten wurde das Freiburger Colombischlössle, Sitz des Parlaments das Historisches Kaufhaus Freiburg. Am 25. April 1952 ging das Land Baden zusammen mit Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern gegen den Willen der badischen Bevölkerung im neuen Bundesland Baden-Württemberg auf, der Badische Landtag wurde aufgelöst.Anzeige