Finanzamt Sigmaringen
Das Finanzamt Sigmaringen ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Sigmaringen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Sigmaringen sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Sigmaringen ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Sigmaringen erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Sigmaringen ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Sigmaringen die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Das Finanzamt Sigmaringen mit seiner Außenstelle Bad Saulgau ist für 36 Gemeinden zuständig. Über die Gemeinden des Landkreises Sigmaringen hinaus umfasst die Zuständigkeit der Außenstelle Bad Saulgau auch die Gemeinden Altshausen, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen und Unterwaldhausen, die heute nach der Gemeindereform der 1970iger zum Landkreis Ravensburg gehören.Anzeige