Finanzamt Reutlingen
Das Finanzamt Reutlingen ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Reutlingen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Reutlingen sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Reutlingen ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Reutlingen erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Reutlingen ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Reutlingen die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Bezirk des Finanzamts Reutlingen umfasst einen Teil des Landkreises Reutlingen, nämlich die Städte Reutlingen, Pfullingen und Eningen sowie 7 weitere Gemeinden. Sitz des Finanzamts ist das Hauptgebäude am Leonhardsplatz in Reutlingen. Die einstige freie Reichsstadt Reutlingen liegt malerisch am Fuß der Schwäbischen Alb in einer der schönsten Regionen Baden-Württembergs. Seit 1988 große Kreisstadt, stellt die Stadt heute das größte Wirtschaftszentrum zwischen Stuttgart und dem Bodensee dar.Anzeige