Gründung der Universität Freiburg
Die
Universität Freiburg wurde am 21.
September 1457 von Erzherzog Albrecht VI. mit der Beurkundung ihrer Statuten gegründet. Aber erst nach der Klärung der Finanzierung und der Räumlichkeiten konnte der Vorlesungsbetrieb mit 215 Immatrikulierten im Jahr 1460 beginnen. Freiburg war nach Wien die zweite habsburgische, die neunte auf deutschem Boden, die zweite in
Baden-Württemberg und die zehnte Universitätsgründung nördlich der Alpen. Beim Vorlesungsbeginn bestand die Freiburger Universität mit den vier Fakultäten Theologie, Jura, Medizin und Philosophie ausgestattete. Das Einzugsgebiet der Studenten konzentrierte sich auf den alemannischen Sprachraum im heutigen Südwestdeutschland,
Elsass,
Schweiz und Österreich.
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