Föderalismusreform Deutschland
Als Föderalismusreform bezeichnet man das Ziel einer Änderung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland, welche die Beziehungen zwischen Bund und Ländern betrifft. Seit
September 2006 regelt die Föderalismusreform die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu. Ziel der Reform ist es, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten eindeutiger zuzuordnen.
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