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Deutschland | Deutsche Nationalhymne

Deutsche Nationalhymne

Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 nur noch aus der dritten Strophe des so genannten Deutschlandliedes. Den Text des Deutschlandliedes schrieb August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798–1874) am 26. August 1841 auf Helgoland. Die Melodie stammt von der Kaiserhymne und wurde von Joseph Haydn (1732–1809) komponiert. Während des NS-Regimes wurde nur die erste Strophe gesungen. Im November 1991 bestimmten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe zur Hymne der wiedervereinigten Republik. Im Grundgesetz ist die Hymne allerdings nicht verankert.

Der Text der Nationalhymne lautet:
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

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