Bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes
Als bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bezeichnet man eine Zusammenstellung bedeutender immaterieller Kulturgüter auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufstellung erfolgte als Umsetzung eines im Jahr 2006 in Kraft getretenen Unesco-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Das Verzeichnis listet kulturelle Ausdrucksformen wie beispielsweise Bräuche, Feste oder Handwerkskünste, denen in Deutschland lokal, regional und national besondere Bedeutung zukommt und in Deutschland aktiv praktiziert werden. Seit dem Jahr 2014 gehört auch die Schwäbisch-alemannische Fastnacht zum Bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes.Anzeige