Landgerichte in Baden-Württemberg
Die Landgerichte gehören in Baden-Württemberg zur so genannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dazu zählen die Gerichte, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vor allem zuständig sind für die Entscheidung über Zivilrechtsstreitigkeiten, Strafverfahren und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Sachlich ist ein Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig. Neben den Angelegenheiten der Rechtsprechung sind Landgerichte für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Landgerichtsbezirk zuständig. Dazu zählen auch den Landgerichten regional unterstellten Amtsgerichte in Baden-Württemberg. Übergeordnete Instanzen für die regionalen Landgerichte sind das Oberlandgericht Karlsruhe und das Oberlandgicht Stuttgart.
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