Amtsgerichte in Baden-Württemberg
Die ordentliche Gerichtsbarkeit für zivil- und strafrechtliche Verfahren in Baden-Württemberg ist gegliedert in zwei Bezirke, dem Oberlandesgericht Karlsruhe und dem Oberlandesgericht Stuttgart. Diese wiederum sind in mehrere Land- und Amtsgerichtsbezirke aufgeteilt. Das Amtsgericht steht im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit an unterster Stelle. Es ist primär für die Durchführung von Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig. Durch das Amtsgericht werden in diesen Bereichen bestimmte erstinstanzliche Rechtsprechungsaufgaben wahrgenommen. Dazu zählen Zivilrechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Strafverfahren, Betreuungssachen oder Vereinssachen. Neben den Rechtsprechungsangelegenheiten ist ein Amtsgericht auch für bestimmte Aufgaben der Justizverwaltung im Amtsgerichtsbezirk zuständig.Siehe auch ...
➔ Amtsgericht Biberach an der Riß
➔ Amtsgericht Breisach am Rhein
➔ Amtsgericht Freiburg im Breisgau
➔ Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
➔ Amtsgericht Leutkirch im Allgäu
➔ Amtsgericht Oberndorf am Neckar
➔ Amtsgericht Rottenburg am Neckar
➔ Amtsgericht Schönau im Schwarzwald
➔ Amtsgericht Singen (Hohentwiel)
➔ Amtsgericht Staufen im Breisgau
➔ Amtsgericht Titisee-Neustadt
➔ Amtsgericht Villingen-Schwenningen
➔ Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Anzeige