Urbar
Ein Urbar ist ein Verzeichnis über Besitzrechte und Einkünfte aus Grundbesitz, so wie Einkünfte aus dem Grundstück selbst. Der Begriff Urbar wird aus dem althochdeutschen "urberan" bzw. dem mittelhochdeutschen "erbern" für hervorbringen oder ertragen (Ertrag bringen) abgeleitet.Anzeige