Parlamente im Badnerland
Die Badische Ständeversammlung war von 1818 bis 1918 bestehende Parlament des Großherzogtums Baden. Als Landtag der Republik Baden wird das badische Parlament bezeichnet, das von 1919 bis 1933 die Legislative der Republik Baden in der Weimarer Republik war. Der demokratisch gewählte und legitimierte Badische Landtag stand in der Tradition der Badischen Ständeversammlung des Großherzogtums Baden. Der Badische Landtag von 1947 war das erste frei gewählte Parlament des Landes Baden (Südbaden) der Nachkriegszeit. Das Bundesland entstand nach dem Zweiten Weltkrieg in der französischen Besatzungszone. Der Badische Landtag tagte im historischen Kaufhaus direkt im Herzen der Freiburger Altstadt. Am 6. August 1947 bestimmte das Parlament den Freiburger Altphilologen Leo Wohleb zum Staatspräsidenten, der schon seit April 1946 die provisorische Landesregierung geführt hatte. Die badische Staatskanzlei und Residenz des Präsidenten wurde das Colombischlössle in Freiburg. Die Arbeit des Badische Landtages endete mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952.Anzeige