Anzeige

Termin | Deutschland | Baden-Württemberg | Schwäbisch-Alemannische Fastnacht 2020

Baden-Württemberg

Schwäbisch-Alemannische Fastnacht 2020

Zeitraum
Mo 06.01.20 - So 01.03.20
Veranstalter
Schwäbisch-alemannische Narrenzünfte, Narrenverbände
Lokalität
Städte und Gemeinden Südbaden, Schwaben, Nordschweiz
Als Alemannische Fasnet oder Schwäbisch-alemannische Fastnacht wird die närrische Zeit zu Beginn jeden Jahres im südwestdeutschen Raum und der Nordschweiz bezeichnet. Charakteristisch ist die Vermummung der aktiven Narren mit Masken, im Alemannischen meist Larven oder auch Schemmen genannt und die Häser (Kleidung, Narrenkostüm). Während der närrischen Zeit, die am 6. Januar beginnt und mit dem Aschermittwoch vielerorts endet, finden zahlreiche öffentlich zugängliche Veranstaltungen und Narrenumzüge statt. Die Alte Fastnacht, vielerorts auch Buurefasnet (Bauernfastnacht) genannt, ist ein regionaler Fastnachtstermin, bei dem die Fastnacht erst am Sonntag nach Aschermittwoch, dem so genannten Funkensonntag endet. Eine Auswahl von Internetseiten mit Terminen und weiteren Informationen findet man unter Verweisen Narrenumzüge, Narrenvereinigungen und Fasnchtsmuseen. Zu regionalen Übersicht gibt es eigene Websites für närrische Fastnachtsumzüge in Baden-Württemberg mit angrenzenden Gebieten, Fastnachtsumzüge am Bodensee und Fastnachtsumzüge im Schwarzwald.
Fastnachtsveranstaltung

Foto: Fastnachtsveranstaltung

Anzeige


Hinweis Archivierte Informationen

Es handelt sich um eine archivierte Veranstaltung. Alle Angaben zur Veranstaltung Schwäbisch-Alemannische Fastnacht 2020 wurden zugesendet bzw. sorgfältig recherchiert, geprüft und dann veröffentlicht. Trotzdem ließ es sich bei der Vielzahl an Daten nicht vermeiden, dass sich Angaben zu dieser Veranstaltung veränderten, die Veranstaltung ausfiel oder sonstige Fehler vorkamen. Daher konnte für die Inhalte der Veranstaltung Schwäbisch-Alemannische Fastnacht 2020 keinerlei Gewähr übernommen werden. Es wurde empfohlen, vor dem Besuch dieser Veranstaltung aktuelle Informationen der jeweiligen Informationsstelle des Veranstalters, der Gemeinde oder der örtlichen bzw. regionalen Tourist-Information vor Ort einzuholen ...