Finanzamt Überlingen
Das Finanzamt Überlingen ist eine Behörde des Bundeslandes Baden-Württemberg mit Sitz in Überlingen. Übergeordnete Aufsichtsbehörde des Finanzamtes Überlingen sind die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und das Finanzministerium Baden-Württemberg. Die Aufgabe des Finanzamts Überlingen ist in der Regel für die Verwaltung der Steuerarten Einkommensteuer mit Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grunderwerbsteuer zuständig. Die Einkommen-, Kraftfahrzeugs-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die das Finanzamt Überlingen erhebt, sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Grunderwerbsteuer steht dem Land Baden-Württemberg zu und kann es den Kommunen direkt weiterreichen. Das Finanzamt Überlingen ermittelt zudem für die Kommunen die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Das sind Steuern, die von den Kommunen selbst erhoben werden. Das Finanzamt ermittelt jährlich aufgrund der Angaben der Bürger, aus Steuererklärungen oder anderen Informationen, die Besteuerungsgrundlagen. Dann setzt das Finanzamt Überlingen die jeweiligen Steuern fest, was in der Regel in Form eines Steuerbescheids geschieht und erhebt sie im Anschluss daran. Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Überlingen erstreckt sich über die westliche Bodenseeregion. Vielbesuchte Orte wie die Gemeinden Uhldingen, Meersburg und Hagnau, Sipplingen und natürlich die ehemals freie Reichstadt Stadt Überlingen gehören zum Amtsbezirk des Finanzamts Überlingen. Das Finanzamt Überlingen war früher zuständig für den Landkreis Überlingen, der im Zuge der Kreisreform am 1. Januar 1973 aufgelöst wurde.Anzeige