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Verkaufsoffene Sonntage in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind drei verkaufsoffene Sonn- bzw. Feiertage im Kalenderjahr erlaubt. Davon ausgenommen sind die Adventssonntage, der Oster- und Pfingstsonntag und die Weihnachtsfeiertage. Bis Ende 2007 waren in Baden-Württemberg noch insgesamt vier Verkaufsoffene Sonntage erlaubt, seit 2008 sind nur noch bis Dato drei pro Jahr gestattet. Geregelt ist das Durchführen eines Verkaufsoffenen Sonntags sowie die grundsätzlichen Ladenöffnungszeiten im Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG).

Verkaufsoffene Sonntage Baden-Württemberg

Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Baden-Württemberg

Foto: Verkaufsoffene Sonntage im Bundesland Baden-Württemberg