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Württemberg: Wiedervereinigung durch Münsinger Vertrag

14.12.1482 | 15. Jahrhundert | Mittelalter

Durch den Münsinger Vertrag werden am 14. Dezember 1482 die beiden Teile, in die die Grafschaft Württemberg seit dem Nürtinger Vertrag aus dem Jahr 1442 zerfallen war, wiedervereinigt. Die Erbstreitigkeiten zwischen dem so genannten Uracher und dem Stuttgarter Teil werden damit nach vier Jahrzehnten beigelegt, eine Zersplitterung Württembergs dadurch verhindert. Die Originalurkunde des Vertrags wird heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt.

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