Meierhof
Als Meierhof bezeichnete man einst ein großes landwirtschaftliches Anwesen, in dem der Verwalter (Meier) eines adligen oder geistlichen gelebt hatte. Das bäuerliche Anwesen war zugleich der Verwaltungssitz einer entsprechenden grundherrlichen Wirtschaftseinheit (Maiergut) und wurde dem Meier – häufig als vererbbares Anwesen – zur Bewirtschaftung und zur Verwaltung der Güter überlassen.Anzeige