Leibeigenschaft
Als Leibeigenschaft bezeichnet man im Allgemeinen die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Grundherrn. In Baden wurde die Leibeigenschaft bereits am 23. Juli 1783 durch Markgraf Karl Friedrich von Baden aufgehoben. Er gewährte den Menschen in seinem Herrschaftsgebiet die uneingeschränkte Freizügigkeit.