Kondominium
Als Kondominium bezeichnet man die Ausübung gemeinsamer Staatsgewalt zweier oder mehrerer Staaten über ein Gebiet. Oftmals wird die gemeinsame Ausübung als Übergang zu endgültigen territorialen Regelungen strittiger Territorialfragen als Kompromisslösung angewand. Aber auch die sinnvolle Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg führt oft zur Einrichtung eines Kondominiums. Ein Beispiel für ein Kondominium ist die Verwaltung bzw. die Verantwortung über den Bodensee. Die hoheitlichen Aufgaben werden von den Anrainerstaaten Deutschland, Schweiz und Österreich gemeinsam wahrgenommen. Das Wort Kondominium stammt vom lateinischen Ausdruck "con dominium" für "gemeinsames Eigentum" ab. Es bezeichnet eben die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft (lat. dominium) mehrerer Staaten über ein Gebiet. Manchmal spricht man auch von Kondominat, was dieselbe Bedeutung hat.Anzeige