Kastvogtei
Als Kastvogtei bzw. Kastenvogtei bezeichnet man die weltliche bzw. richterliche Gewalt über ein Hoheitsgebiet. Der Rechtsbegriff - Kasten kann man als Speicher übersetzten, erscheint überwiegend im alemannischen Sprachraum. Insbesondere Feudalherren konnten die Schutzaufsicht über ein Kloster oder ein geistliches Stift erlangen und Einfluss auf die klösterliche Wirtschaftsführung dessen Gerichtsbarkeit und die rechtliche Vertretung nach außen ausüben. Als Gegenleistung fielen dem Schirmvogt Teile der Einkünfte des Klosters zu (Zehnten).Anzeige