Herrschaft Heitersheim
Die Herrschaft Heitersheim war ein Territorium im heutigen deutschen Südwesten, das eng mit dem deutschen Zweig des Johanniter- bzw. Malteserordens verbunden war. Sie entwickelte sich ab dem 13. Jahrhundert und wurde später sogar zum reichsunmittelbaren Fürstentum erhoben. Die Geschichte geht in das 13 Jahrhundert zurück, als Ritter Gottfried von Staufen 1272 stiftete das Gut Heitersheim an die Johanniterkommende Freiburg stiftete. Mitte des 14. Jahrhunderts kam es zur Bildung einer eigenen Komturei in Heitersheim, die bald durch territorialen Zuwachs die Freiburger Kommende an Bedeutung übertraf. Großprior Georg Schilling von Cannstatt wurde 1548 von Kaiser Karl V. zum Reichsfürsten erhoben und die Herrschaft Heitersheim damit ein Fürstentum im Heiligen Römischen Reich. Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde die Herrschaft nochmals erweitert, u.a. durch Besitzungen des Bistums Basel und des Klosters St. Blasien. Im Rahmen der Mediatisierung wurde die Herrschaft Heitersheim - unter Protest des amtierenden Großprior und Teilen der Bevölkerung - dennoch 1806 Teil des Großherzogtums Baden.Anzeige