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Landschaftsschutzgebiete in Südbaden

Als Landschaftsschutzgebiet (LSG) bezeichnet man eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Landschaftsteile in Südbaden, die unter anderem als besonders empfindlich gelten, besonders schön oder zur Erholung für die Bevölkerung bedeutend sind, können zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Landschaftsschutzgebiete werden daher seit Jahrzehnten in Südbaden als Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg nach § 29 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft nach Bedarf ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets können zudem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Eine Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt durch die unteren Naturschutzbehörden des Landes Baden-Württemberg per Rechtsverordnung.

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