Rathaus Hochdorf (Freiburg)
Hochdorf ist seit dem 01. September 1973 ein Stadtteil von Freiburg im Breisgau und besitzt seither eine Ortsverwaltung. Um eine gewisse Selbständigkeit zu bewahren, gilt seit der Eingemeindung eine Ortschaftsverfassung für Hochdorf. Sinn und Zweck einer Ortschaftsverfassung ist, die Verwaltung der Gesamtstadt Freiburg zu dezentralisieren und den Bürgern aus Hochdorf ortsnah politische Beteiligung zu ermöglichen und die Entwicklung Hochdorfs dezentral selbst zu gestalten. Gleichzeitung mit der Wahl des Freiburger Gemeinderats wählen die Bürger in Hochdorf ihren Ortschaftsrat. Die Ortschaftsräte werden auf fünf Jahre gewählt und haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht bei allen wichtigen Belangen, die den Stadtteil Hochdorf betreffen. Der Ortschaftsrat wird von einem Ortsvorsteher geführt, der zuvor vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt wird. Über amtliche und kirchliche Nachrichten aus Hochdorf sowie Neuigkeiten aus den Vereinen informiert jede Woche das Mitteilungsblatt Hochdorf aktuell der Ortsverwaltung. Die Ortsverwaltung in Hochdorf kann verschiedene Aufgaben selbst durchführen. Dazu gehören unter anderem standesamtliche Beurkundungen und Trauungen, die Ausstellung von Ausweisen und Pässen, An-, Ab- und Ummeldungen, Grundbuch-Geschäfte, öffentliche Beurkundungen oder Beglaubigungen.Rathaus Hochdorf (Freiburg)
Ortsverwaltung Hochdorf
Hochdorfer Straße 4
79108 Freiburg-Hochdorf
Tel: 07665 / 9 47 39-0
Fax: 07665 / 9 47 39-19
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