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Zoll Bodensee

Der Bodensee ist eine Grenzregion, Anrainerstaaten sind die Schweiz mit den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen, Österreich mit dem Bundesland Vorarlberg sowie die deutschen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Auch wenn zwischen den EU-Staaten Deutschland und Österreich die Grenzstellen nicht mehr besetzt sind, sollte der Personalausweis beim Übertreten der Grenze greifbar sein. Abseits der Übergänge kann es immer mal wieder Kontrollen geben. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied gehört inzwischen zum Schengen-Raum, Personenkontrollen an der Grenze finden daher nur noch selten statt. Der Warenverkehr wird aber an der Grenze zur Schweiz weiter vom Zoll weiter beobachtet. Beim Ein- und Ausführen von Waren über die Ländergrenzen im Bodenseegebiet sollte man sich daher bei Konsumgüter, deren Warenmenge über dem Eigenbedarf liegt, vorher über entsprechenden Freimengen und Freigrenzen informieren. Abgabenpflichtige Waren sind am Zoll unaufgefordert mündlich oder schriftlich zur Zollveranlagung anzumelden.

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