Landeswappen Baden-Württemberg
Das offizielle Wappen des Bundeslandes Baden-Württembergs wird in zwei Versionen geführt, einem Großen und einem Kleinen Landeswappen. Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg bestimmte zu Beginn des erst in den 1950er entstandenen Bundeslandes lediglich die Landesfarben Schwarz-Gold. Das Landeswappen Baden-Württemberg selbst wurde nach der Gründung des Bundeslandes durch Gesetz festgelegt. Im Jahr 1954 entschied sich der Landtag für ein Landeswappen, das die Einheit des jungen Landes Baden-Württemberg symbolisieren, aber auch die Tradition der früheren Länder und Landesteile bewahren sollte. Das Landeswappen erinnert vor allem an die hochmittelalterliche Epoche zwischen dem ausgehenden 11. Jahrhundert und 1268, als die in Südwestdeutschland beheimateten Staufer das Herzogtum Schwaben beherrschte, das noch keinen Unterschied zwischen Badenern, Württembergern und Hohenzollern machte. Es bestimmte hier aus dem deutschen Südwesten die Geschichte des damaligen Deutschen Reiches. Die Benutzung des Landeswappens ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Für den allgemeinen Gebrauch gibt es seit einigen Jahren das sogenannte Baden-Württemberg-Signet. Dabei handelt es sich um ein Wappenzeichen, das von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden kann.Anzeige