Wormser Konkordat
Als Wormser Konkordat (lat. Pactum Calixtinum sive Heinricianum) bezeichnet man einen im Jahr 1122 in Worms zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixtus II. geschlossener Vertrag, der den Investiturstreit beendete und die Einsetzung (Investitur) von Bischöfen und Äbten für das deutsche Reichsgebiet neu regelte. Die Wahl und die Weihe der kirchlichen Amtsträger erfolgte von nun an durch die Kirche, symbolisiert durch die Übergabe von Stab und Ring. Die Vergabe weltlicher Macht erfolgte durch den König, der ein Zepter überreichte. Der Investiturstreit war durch das Wormser Konkordat zwar beigelegt, doch hatte das Kaisertum dadurch starke Einbußen erlitten. Die sakrale Stärke des Kaisers war nun erblasst und die bis dahin bestehende Einheit von Kaisertum und Papsttum wurde aufgehoben.Anzeige