Regierungsform
Als Regierungsform bezeichnet man Allgemein den konkreten institutionellen Zuschnitt der in einer Verfassung normierten Form eines Regierungssystems, in der Aufbau und Zusammenspiel der einzelnen Verfassungsorgane wie Parlament, Regierung, Verfassungsgericht und Staatsoberhaupt geregelt sind.Anzeige